Cyber-Versicherung
Cyber-Kriminalität kommt immer öfter vor in letzter Zeit. Immer häufiger berichten die Medien über Hacker-Angriffe und Cyber-Attacken. Die damit verbundenen Risiken werden jedoch leider oft unterschätzt. Ein Schutz nur durch Virenschutzprogramme oder Firewalls reicht im Zeitalter der Digitalisierung oftmals nicht mehr aus. Die Cyber-Versicherung bietet Ihnen als Unternehmer oder Gewerbetreibendem eine adäquate Versicherungslösung zum Schutz vor Cyber-Schäden.
Weitere Informationen zur Cyber-Versicherung
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Kann an Ihr individuelles Risiko angepasst werden
- Kombinierter Cyber-Schutz bei Drittschäden und Eigenschäden
- Umfassende Leistungen bei Betriebsunterbrechungen, Vertragsstrafen und erweiterten Eigenschäden
- Mitversicherung auch von nicht zielgerichteten Angriffen
Bereitstellung eines Dienstleisternetzwerks bezüglich
- Prävention (Schadenvorbeugung wie Risikoermittlung und Cybersensibilisierung) und
- Soforthilfe im Schadensfall (insbesondere 24-Stunden-Cyber-Soforthilfe-Hotline, Schadenermittlung, Wiederherstellung von Daten und Programmen, Krisenberatung, Public-Relations-Beratung, Rechtsberatung).
- Kleine und mittelständische Unternehmen bzw. Gewerbekunden mit einem Umsatz bis zehn Mio. Euro
- Unternehmen des Industriesegments mit einem Umsatz ab zehn Mio. Euro
Bei der Cyber-Versicherung besteht Versicherungsschutz für Dritt- und Eigenschäden, die auf einer Datenrechtsverletzung, einer IT-Sicherheitsverletzung oder einem Hacker-Angriff beruhen.
Bei Drittschäden bietet Ihnen die Cyber-Versicherung folgende Leistungen:
- Haftpflichtversicherungsschutz durch Prüfung der Haftpflichtfrage, Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und Freistellung des Versicherten von berechtigten Schadenersatzansprüchen
- Versicherungsschutz bei behördlichen Verfahren (auch bei freiwilliger Anzeige)
- Einstweiligen Rechtsschutz, Kosten der Abwehr von Unterlassungs- und Widerrufsklagen
- Ausgegliederte Datenverarbeitung, welche eine Freistellungsverpflichtung des Versicherten gegenüber dem beauftragten Unternehmen zur Folge hat.
- Versicherungsschutz bei der Verletzung von Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechten
- Umstandsmeldungen bis drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages
Bei Eigenschäden übernimmt die Cyber-Versicherung:
- Kosten für sicherheitstechnische Dienstleistungen (ohne Selbstbeteiligung)
- Kosten für Verbesserungsempfehlungen
- Kosten im Zusammenhang mit Benachrichtigungspflichten (auch Bereitstellung eines externen Call-Centers oder einer externen Website)
- Kosten für Kommunikations- und PR-Maßnahmen
- Kosten für Datenüberwachungsdienstleistungen
- Kosten der Wiederherstellung von Daten und Programmen (auch Austausch von Hardware)
- Kosten für Krisenmanager
Optionale Deckungserweiterung bei der Cyber-Versicherung:
- Betriebsunterbrechungskosten
- auch bei Ausfall eines Cloud-Dienstleisters oder benannten externen IT-Dienstleisters
- auch bei vorsorglicher Systemabschaltung
- Mitversicherung von Mehrkosten im Rahmen der Betriebsunterbrechung
- Vertragsstrafen im Zusammenhang mit der Verletzung von Payment Card Industry-Datensicherheitsstandards (PCI-DSS)
- Erweiterte Eigenschäden bei
- Schadenverursachung durch Mitarbeiter
- Cyber-Diebstahl
- Bedienfehlern
- Sachschäden am Computersystem
- Unter- und Überspannung, elektromagnetische Störung
- Geldbußen nach EU-DSGVO
- Schäden an Fertigungserzeugnissen
- Cyber-Erpressung
- Bring your own device (BYOD)
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