Private Krankenversicherung
Jeder Arbeitnehmer, dessen Einkommen regelmäßig über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, kann eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen. Unabhängig von ihrem Einkommen können sich auch Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Beamtenanwärter privat versichern.
Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze) Stand 2022
Für bereits am 31.12.2002 privat Versicherte entsprach die Versicherungspflichtgrenze der Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 58.050 € im Jahr.
ACHTUNG: Seit 2003 gilt für die Befreiung von der Versicherungspflicht die um 6.200 € höhere Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 64.350 € im Jahr.
Was zu der Situation führen kann, dass trotz Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze zwar der Höchstbeitrag entrichtet wird und dennoch keine Versicherungsfreiheit vorliegt.
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