Vermögensschadenversicherung
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine existenznotwendige Absicherung der Berufsgruppen, die vorwiegend beratende, beurkundende, gutachterliche, prüfende oder verwaltende Tätigkeiten ausüben. Berufliche Versehen bei der Ausübung dieser Tätigkeiten lösen i.d.R. Schäden am Vermögen der betroffenen Dritten aus. Für einige Berufsgruppen gilt daher eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sogar als Pflichtversicherung. Hierzu gehören z.B. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Versicherungsvermittler, Zwangsverwalter und Inkassounternehmer.
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